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Forum / Tiere

Wellensittiche - kann der Vermieter sie verbieten??

Letzte Nachricht: 12. September 2005 um 11:23
M
motya_12741961
27.08.05 um 19:25


Hallo,

ich bin gerade dabei, mir eine Wohnung zu suchen und werde dann irgendwann in den nächsten Wochen umziehen.

Wegen Haustieren:

Hund oder Katze können Vermieter ja verbieten.

Wellensittiche oder sowas ja eigentlicht nicht, oder?

Ich frage deshalb, weil ich eine etwas größere Zimmervoliere habe, die von 7 Wellensittichen bewohnt wird... Naja, und je nach "Stimmung" sind die Biester nicht gerade die leisesten...

Kann der Vermieter das verbieten??

Ich werde ihn natürlich über meinen "kleinen Zoo" informieren, das ist klar...

Aber vielleicht weiß es von Euch ja jemand...

Danke und LG
Sha

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S
shena_12375982
27.08.05 um 19:54

Kleintiere
Kleintiere sind solche, die überwiegend in Käfigen, Terrarien oder Aquarien gehalten werden, z.B. Vögel, Fische, Meerschweinchen ect.
Bei Kleintieren geht man erst mal davon aus,daß sie keine Belästigungen anderer Hausbewohner, bzw. Beschädigungen der Mietwohnung verursachen.

Allgemein erlaubt ist nach überwiegender Ansicht die Haltung von Kleintieren. Dies gilt auch dann, wenn nichts im Mietvertrag steht. Die Anzahl oder Menge der gehaltenen Kleintiere darf aber das übliche Maß nicht wesentlich übersteigen.


Ich denke mal das es Unstimmigkeiten geben wird, wenn die Vögel andere Bewohner stören.

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A
an0N_1263247099z
29.08.05 um 9:29

Hi
So viel ich weiß sind käfigtiere generell gestattet, selbst dann wenn laut Mietvertrag die Haltung von Tieren verboten ist.
Wie es allerdings bei einer solch großen vogelscharr ist, die ja doch einen starken lärmpegel erzeugt, das weiß ich nicht!


Es wird sicher den einen oder anderen Mieter geben, der sich beschweren wird, kann ich mir vorstellen. Bei uns, zwei Reihenhäuser weiter haben auch die Nachbarn einen Wellensittich, und der nervt schon.
Wobei, ich würde mich nicht beschweren, aber manchmal nervt das gepiepe schon!

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A
an0N_1196866699z
11.09.05 um 19:23

Hallöchen, des is jetzt ein bisschen ein längerer text
Mietrecht aktuell

Haustierhaltung

(dmb) Ob Mieter in ihrer Wohnung ein Haustier halten dürfen hängt in erster Linie von der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung ab, oft vom genauen Wortlaut des Mietvertrages. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) sind vier Fallgruppen zu unterscheiden:

1.

Erlaubt der Mietvertrag ausdrücklich die Tierhaltung, kann sich der Mieter ohne weiteres Hund oder Katze oder andere Haustiere zulegen. Nur wenn sich das "niedliche Haustier" als hochgiftige Königskobra oder als gefährlicher Kampfhund entpuppt, kann und muss der Vermieter die Abschaffung des Tieres fordern.

2.

Verbietet der Mietvertrag jegliche Form von Haustierhaltung ist das unwirksam. Kleintiere, wie z.B. Vögel, Fische oder Hamster darf der Mieter immer halten, egal was im Mietvertrag steht.

Wirksam wäre allerdings eine Mietvertragsklausel, nach der z.B. die Hundehaltung verboten ist. Dann darf sich der Mieter keinen Hund anschaffen, tut er es doch, kann der Vermieter die Abschaffung des Hundes verlangen.

3.

Steht im Mietvertrag, dass die Hundehaltung von einer Zustimmung des Vermieters abhängt, muss der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden. Der kann "frei" entscheiden, allerdings darf er nicht willkürlich der einen Mietpartei den Hund erlauben, und der anderen nicht. Soweit bereits Hunde im Mietshaus gehalten werden, braucht der Vermieter triftige Gründe, wenn er einen anderen anfragenden Mieter die Hundehaltung verbieten will. Die Abschaffung des "erlaubten" Hundes während der Mietzeit kann nur gefordert werden, wenn schwerwiegende Belästigungen oder Gefahren von diesem Hund für die Mitbewohner ausgehen.

4.

Ist im Mietvertrag nichts zum Thema Tierhaltung geregelt oder ist die Vertragsklausel unwirksam, kann zumindest der Mieter eines Einfamilienhauses auch einen Hund halten. In Mehrfamilienhäusern sollte sicherheitshalber der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden. Katzen dürfen, wenn im Mietvertrag nichts geregelt ist, gehalten werden, erst recht Kleintiere.

Alle weiteren Informationen zum Thema Tierhaltung, zu Mieterrechten und Mieterpflichten und zu allen Alltagsfragen rund um die Mietwohnung gibt es in der soeben neu erschienenen Broschüre des Deutschen Mieterbundes "Mieterrechte und Mieterpflichten. Die Broschüre ist für 5 Euro bei allen örtlichen Mietervereinen erhältlich oder sie kann bestellt werden beim DMB Verlag, 10169 Berlin (5 Euro zuzüglich Versandkosten).

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A
an0N_1250820299z
12.09.05 um 11:23

Bei uns
mussten wir unsere vermieterin erstmal fragen, sie war nämlich gegen jedes noch so kleine lebewesen in unserem haus.

also ich würde das auch vorher klären, denn meine 3 sind schon superlaut, da ist es bei 7 ja noch extremer.

viel glück!


sommer

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