In Antwort auf an0N_1190499199z
Dass
jegliche tierhaltung mit dem vermieter abgesprochen werden muss.
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Steht im Mietvertrag, dass jede Tierhaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf, ist der in der Entscheidung frei, ob er Hunde- oder Katzenhaltung erlaubt (OLG Hamm 4 ReMiet 5/80 und 6/80, WM 81, 53).
mehr dazu http://www.mieturteile.de/Urteile/Haustiere/hausti-ere.html
wenn aber alle mietparteien einverstanden sind, verstehe ich nicht, wo sein problem liegt. sprich ihn doch noch mal direkt drauf an, oder am besten SCHREIB ihm. im anhang dann auch eine einverständniserklärung aller mietparteien... vielleicht nutzt es was....
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