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Forum / Tiere

Schutzvertrag hunde, abgabe-klausel eine frage dazu

Letzte Nachricht: 31. August 2009 um 21:37
L
leyla_11973543
28.08.09 um 1:06

hallo,
wir möchten einen weiteren hund in unsere familie aufnehmen. bisher haben wir nur welpen vom züchter gehabt, haben aber uns jetzt in einen ausm tierheim verguckt.

jetzt ist es aber so, dass ich den für meine tochter adoptieren will. da sie noch keine 18 ist, muss ich das ja machen áls mutter. wenn sie aber auszieht eines tages und den hund mitnehmen will, verstoße ich dann gegen die abgabe klausel, die besagt an dritte abgeben verboten und strafbar? oder ist das egal?

kann sie dann den mitnehmen?

besten dank für antworten

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M
mairmn_628278
28.08.09 um 20:21

...
Am Besten wäre, deine Tochter unterschreibt diesen Vertrag und du unterschreibst als gesetzlicher Vormund. Damit wäre der Hund ihrer und bis sie volljährig ist, bist du verantwortlich. Allerdings kann man die Situation auch dem jeweiligen Verein schildern und eine geminsame Lösung finden.
Eine dritte Möglichkeit wäre, der Vertrag läuft normal auf dich und somit ist es dein Hund. Vielleicht ziet deine Tochter erst in 7 Jahren aus und der Hund gewöhnt sich nicht ans neue Umfeld. Deine Tochter könnte auch Karriere machen und dem Hund nicht mehr gerecht werden, dann hätte er bei dir immer noch ein legitimes Heim.

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R
rigine_12363340
31.08.09 um 12:32
In Antwort auf mairmn_628278

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Am Besten wäre, deine Tochter unterschreibt diesen Vertrag und du unterschreibst als gesetzlicher Vormund. Damit wäre der Hund ihrer und bis sie volljährig ist, bist du verantwortlich. Allerdings kann man die Situation auch dem jeweiligen Verein schildern und eine geminsame Lösung finden.
Eine dritte Möglichkeit wäre, der Vertrag läuft normal auf dich und somit ist es dein Hund. Vielleicht ziet deine Tochter erst in 7 Jahren aus und der Hund gewöhnt sich nicht ans neue Umfeld. Deine Tochter könnte auch Karriere machen und dem Hund nicht mehr gerecht werden, dann hätte er bei dir immer noch ein legitimes Heim.

Weitergabe mit Zustimmung des TH immer möglich
Natürlich kannst du den Hund an deine Tochter weitergeben, wenn du das Tierheim entsprechend informierst ud es einverstanden ist! Es geht lediglich darum, dass die Tierheime wissen wollen, was aus ihren Schützlingen geworden ist. Und sie wollen verhindern, dass Hunde teuer weiterverkauft werden. Da es sich um einen Kaufvertrag handelt, kannst du aber eigenltich mit dem Hund machen, was du willst.....

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M
mairmn_628278
31.08.09 um 21:37
In Antwort auf rigine_12363340

Weitergabe mit Zustimmung des TH immer möglich
Natürlich kannst du den Hund an deine Tochter weitergeben, wenn du das Tierheim entsprechend informierst ud es einverstanden ist! Es geht lediglich darum, dass die Tierheime wissen wollen, was aus ihren Schützlingen geworden ist. Und sie wollen verhindern, dass Hunde teuer weiterverkauft werden. Da es sich um einen Kaufvertrag handelt, kannst du aber eigenltich mit dem Hund machen, was du willst.....

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In dem Fall ist es allerdings oftz so, dass Tierheime, dem nicht so einfach zustimmen. Man kann nunmal von einer Schülerin, die bei Mutti wohnt, keine langfristigen Aussagen erwarten, was die artgerechte Haltung angeht. Selbst, wenn sie die Reife besitzt, so ist ihre Lebensplanung noch lange nicht abgeschlossen!

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