"Wegnehmen"
...darf er dir gar nichts, das wär nämlich Diebstahl.
Er kann die Abschaffung verlangen, die muss er aber schriftlich begründen.
Diese Begründung muss plausibel sein und nicht etwa willkürlich.
Die Grösse allein reicht dafür nicht.
Es ist zudem ein Unterschied ob die Haltung eines Hundes geduldet oder erlaubt ist!
Wenn im Mietvertrag steht: Tierhaltung erlaubt, dann geht das über eine Duldung hinaus.
Aber auch eine Duldung kann man nicht einfach zurückziehen.
Solange es nicht einen Zwischenfall gegeben hat, kann er garnichts verlangen.
Im Zweifel: Anwalt oder Mieterschutzbund anrufen.
Wenn er die Abschaffung aufgrund eines konkreten Vorfalls verlangt, muss er Euch eine Frist einräumen. Dann hilft nur noch: ausziehen