Mietwohnung
Hallo!
Kleintiere sind erlaubt, solange du das "normale Maß" einhälst.
Schaffe dir nur bitte mindestens 2 Schweinchen an und wenn es geht halte sie nicht in einem normalen Käfig ohne Auslauf...
Den Mist: Restmüll, Biotonne, Entsorgungsbetrieb.
Wenn du Fragen hast, melde dich ruhig!
Amtsgericht Hanau:
Unproblematisch ist Ihr Fall nur dann, wenn es darum geht, dass der Mieter lediglich Kleintiere
in einem Käfig halten will. Für die braucht der Mieter keine Erlaubnis seines Vermieters. Sie gehören
sozusagen zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung. Denn von diesen Tieren
gehen normalerweise keine nennenswerten Lärm- oder Geruchsbelästigungen und auch keine erheblichen
Beschädigungen der Mietsache aus (AG Hanau, Urteil v. 18. 2. 2000, WM 2002, S. 91).
Als Kleintiere in diesem Sinne gelten zum Beispiel:
Bartagame im Terrarium (AG Essen, Urteil v. 18. 7. 1995, ZMR 1996, S. 37),
Chinchillas (AG Hanau a.a.O.),
Goldhamster,
Kanarienvogel,
Meerschweinchen,
Pagageien,
Zierfische,
Zwergkaninchen.
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