sini_12239816Zum Schutzvertrag
ich leiste mal mittelschwere Aufklärungsarbeit. Ein Schutzvertrag ist nicht das Papier wert auf das er gedruckt wird. In einem Schutzvertrag ist geregelt, dass ein Tier nicht weitergegeben werden kann und das vereinbarte Dinge eingehalten werden müssen. Welcher Art auch immer
(Haltung zB)
es gibt in Deutschland aber kein eingeschränktes Eigentum. Entweder etwas gehört mir (gilt auch für Tiere) oder es gehört mir nicht!
Ich kann also einen Hund mit Schutzvertrag verschenken, vererben oder verkaufen und die einzige Handhabe des Vor-Eigentümers ist ein Anspruch auf Schadenersatz aus entgangenem Gewinn.
Deshalb hat Euer Tierheim den Hund gar nicht erst übereignet!
Dieser Welpe ist mit DIESEM Vertrag nicht Euer Hund. Da kann die Frau vom Tierheim reden wie sie will. Ihr seid Besitzer, aber nicht Eigentümer und das Tierheim kann den Hund tatsächlich jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückholen.
Ich halte das für äusserst unseriös.
Zum Schnappen. Ich find es nicht gut, wenn ein Tierheim von einem ausgesetzten Welpen, von dem es nicht weiß, was der schon erlebt hat, behauptet, der wär gut für kleine Kinder. Das war Euch gegenüber wirklich unfair.
Die Rettung des Hundes ist, dass du kein Laie bist. Das mit der Hundeschule ist eine sehr gute Idee. jeder Hund ist anders und der Welpe braucht dringend Kontakt zu anderen Junghunden um sich normal zu entwickeln.
Du hast jetzt mit Sicherheit erst mal richtig Stress, weil du Kind und Hund nicht allein lassen kannst, dein Kind aber schon recht selbständig ist und natürlich den Hund spannend findet.
Das kann trotzdem super funktionieren und in ein paar Jahren, wenn die Beiden herumtoben wirst du mit Sicherheit lächeln , wenn du dich an *früher* erinnerst.
Viel Erfolg und viel Spaß mit dem neuen Hausgenossen