Darf mein Hund nie zu Hören sein?
Hallo ihr Lieben!
Mein Mann und ich haben wegen unserem Hund ein Problem mit unserem Vermieter und wir wissen nun nicht wirklich was wir tun sollen. Um die ganze Situation besser zu verstehen, hier die Vorgeschichte:
Im August 2009 sind Mein Mann und ich in unsere derzeitige Wohnung gezogen (insgesammt 27 Mietparteien). Ich hatte mir schon lange wieder einen Hund gewünscht aber wir haben bevor wir den Mietvertrag unterschrieben haben nicht darauf geachtet ob eine Hundehaltung erlaubt ist. Es war bzw. ist nicht erlaubt... Trotzdem haben wir uns ohne das Wissen unseres Vermieters im Dezember 2009 einen Hund angeschaft (Yorkshire-Spitz-Mix). Unser Sam ist wirklich ein ganz lieber nur leider haben wir am 05.02.2011 folgenden Brief von unserem Vermieter erhalten:
Betr.: Mietvertrag - Hundehaltung
mehrere Mitbewohner haben sich bei mir über das viele Jaulen und Bellen Ihres Hundes, insbesondere zur Nachtzeit, beschwert. Nach Angaben dieser Mieter ist die Lärmbelästigung besonders am Wochenende extrem massiv. Es wird vermutet, dass Sie die Wohnung verlassen und das Tier zurücklassen.
Das Klagen Ihres Hundes muss derartig massiv sein, dass von Tierquälerei gesprochen wird. Sollte sich die Situation wiederholen, habe ich einer Benachrichtigung des Tierschutzvereins zugestimmt. Gegebenenfalls kann es mit Polizeieinsatz zu einer Befreiung des Tieres kommen.
Ich hoffe, dass es dazu nicht kommt und bitte dafür Sorge zu tragen, dass der Hund die Nachbarschaft nicht weiterhin belästigt, sonst müssen Sie das Tier abschaffen....
Ab und an kommt es an einem Freitag oder Samstag Abend mal vor, dass wir weg gehen und unseren Hund für max. 5-6 Stunden alleine lassen und eventuell nochmal in der Woche 1-2 Stunden wenn wir einkaufen gehen aber das ist doch noch lange keine Tierquälerei oder? Wir haben nun mit der Nachbarin die unter uns wohnt gesprochen und Sie teilte mir mit, dass unser Hund ab und an vor allem am Wochenende wenn wir weg gehem mal Bellt. Sie sagt, sie hätte sich mit dem Hausmeister unterhalten aber auch ihn darum gebeten das nicht unserem Vermieter direkt mitzuteilen weil es ja nicht sooo extrem ist. Offensichtlich hat er es trotzdem getan . Wir sind gestern abend von 19 Uhr bis 23 Uhr weg gewesen und haben Sam alleine zuhause gelassen. Während unserer Abwesenheit haben wir Tonaufnahmen gemacht und festgestellt das der Hund innerhalb von 4 Stunden 3 mal kurz gebellt hat.
Nun meine Frage(n):
Ist dies ein Grund, sich so zu beschweren und uns einen solch übertrieben Brief zu schicken?
Sollten wir auf den Brief und vorallem die heftigen Vorwürfe reagieren und wenn ja wie?
Müssen wir unseren Hund wohlmöglich bald abgeben, weil er ab und zu mal bellt?
Wir würden uns über Hilfe sehr freuen!
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Aaaaaalso
erstmal nicht hund anschaffwen obwohl er nicht erlaubt ist..... ich finde erlich gesagt die reaktion eures vermieters sehr human.... gehen wir davon aus das wirklich solche beschwerden eingegangen sind hätte er euch auch mit der kündigung drohen können meines erachtens weil vertragsbruch.... ich weis hilft euch nu nich weiter nur das ihr wisst das recht ist auf seiner seite .... wie ihr da evtl rauskommen könnt ist so wie ihr es getan habt tonband aufnahmen die datiert sind.... also drauf sprechen welches datum um wie viel uhr und das ihr nun das haus verlasst und das dann laufen lassen das müsste er dann ja erstmal wieerlgen bzw die mieter die sich beschweren.... falls er sich drauf erinlässt wie gesagt sein gutes recht ist es die abschaffung des hundes zu vordern.... bzw bei nicht einhalten dann den vertrag zu kündigen....
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Aaaaaalso
erstmal nicht hund anschaffwen obwohl er nicht erlaubt ist..... ich finde erlich gesagt die reaktion eures vermieters sehr human.... gehen wir davon aus das wirklich solche beschwerden eingegangen sind hätte er euch auch mit der kündigung drohen können meines erachtens weil vertragsbruch.... ich weis hilft euch nu nich weiter nur das ihr wisst das recht ist auf seiner seite .... wie ihr da evtl rauskommen könnt ist so wie ihr es getan habt tonband aufnahmen die datiert sind.... also drauf sprechen welches datum um wie viel uhr und das ihr nun das haus verlasst und das dann laufen lassen das müsste er dann ja erstmal wieerlgen bzw die mieter die sich beschweren.... falls er sich drauf erinlässt wie gesagt sein gutes recht ist es die abschaffung des hundes zu vordern.... bzw bei nicht einhalten dann den vertrag zu kündigen....
Rechtslage
Yorkshire-Terrier in Mietwohnungen - auch ohne Genehmigung
Yorkshire-Terrier darf in der Wohnung gehalten werden - auch ohne Zustimmung des Vermieters
Mietrecht und Hund - Grund zur Freude für alle Hundeliebhaber, die sich einen Hund wünschen, aber vom Vermieter bisher die Erlaubnis dafür nicht bekommen haben. In Bezug auf das geltende Mietrecht wird ein Yorkshire-Terrier nicht als Hund behandelt, sondern wie ein Kleintier.
Und Kleintiere dürfen auch ohne vorherige Zustimmung des Vermieters gehalten werden. Deshalb sei auch die Haltung dieser Rasse in der Wohnung immer erlaubt ganz gleich, was im Mietvertrag steht, so der Deutsche Mieterbund. Grund dafür ist die Erfahrung, dass diese kleine Rasse die Nachbarn nicht belästigt. Zu diesem Schluss kommen jedenfalls die Landgerichte Kassel (Az.: 1 S 503/96) und Düsseldorf (Az.: 24 S 90/93) in ihren Urteilen. Wichtig ist, dass sich die Ausnahme nur auf das Mietrecht bezieht., so Philip McCreight von der Tierschutzorganisation TASSO e.V. Ein Recht auf Erlass der Hundesteuer lässt sich daraus nicht ableiten.
(News-Quelle: Tasso e.V.)
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Rechtslage
Yorkshire-Terrier in Mietwohnungen - auch ohne Genehmigung
Yorkshire-Terrier darf in der Wohnung gehalten werden - auch ohne Zustimmung des Vermieters
Mietrecht und Hund - Grund zur Freude für alle Hundeliebhaber, die sich einen Hund wünschen, aber vom Vermieter bisher die Erlaubnis dafür nicht bekommen haben. In Bezug auf das geltende Mietrecht wird ein Yorkshire-Terrier nicht als Hund behandelt, sondern wie ein Kleintier.
Und Kleintiere dürfen auch ohne vorherige Zustimmung des Vermieters gehalten werden. Deshalb sei auch die Haltung dieser Rasse in der Wohnung immer erlaubt ganz gleich, was im Mietvertrag steht, so der Deutsche Mieterbund. Grund dafür ist die Erfahrung, dass diese kleine Rasse die Nachbarn nicht belästigt. Zu diesem Schluss kommen jedenfalls die Landgerichte Kassel (Az.: 1 S 503/96) und Düsseldorf (Az.: 24 S 90/93) in ihren Urteilen. Wichtig ist, dass sich die Ausnahme nur auf das Mietrecht bezieht., so Philip McCreight von der Tierschutzorganisation TASSO e.V. Ein Recht auf Erlass der Hundesteuer lässt sich daraus nicht ableiten.
(News-Quelle: Tasso e.V.)
aber das bedeutet doch nur das in kassel und düsseldorf das so is hab ich auch shcon gelesen das einzelne gerichte so entscheiden aber nicht alle
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aber das bedeutet doch nur das in kassel und düsseldorf das so is hab ich auch shcon gelesen das einzelne gerichte so entscheiden aber nicht alle
Rechtslage
das kommt vom Deutschen Mieterschutzbund...
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Rechtslage
das kommt vom Deutschen Mieterschutzbund...
is ja garkeinreinrassiger yorki und die spitz ( normalen nich zwerge) die ichkenne sind gut und gerne mal knie hoch
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is ja garkeinreinrassiger yorki und die spitz ( normalen nich zwerge) die ichkenne sind gut und gerne mal knie hoch
...
mein Hund hat ein Stockmaß von 35 cm das ist nun wirklich nicht Knie hoch....
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Hey
so ein ähnliches Problem hatte ich auch. Mein Vermieter wusste von einem Hund allerdings haben wir noch einen zweiten bekommen und das ohne sein Wissen. Die zwei haben "angeblich" auch ständig gebellt. Er hat mir zwar keinen Brief geschrieben aber er hat angerufen. Seine Worte waren: Die Hunde müssen weg, keine Diskussion.
Ich bat ihn darum mir die Kündigung zukommen zu lassen. Irgendwie hat er damit nicht gerechnet und sagte ich solle das wenigstens mit Hilfe eines Trainers in den Griff bekommen.
Mein Mann war dann vorsichtshalber mal beim Anwalt da sich so ein Trainingserfolg ja auch nicht in ein paar Minuten einstellt und der sagte wenn ein Hund 30 Minuten am Tag zu hören sei wäre das der Rahmen erst alles darüber gelte als Belästigung.
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