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Forum / Tiere

Bin total enttäuscht...

Letzte Nachricht: 25. November 2009 um 20:56
A
an0N_1294552599z
25.11.09 um 14:09

Hallo,
seit einem halben jahr wollen mein mann und ich einen labrador. sind grade in ein schön großes miethaus gezogen, in dem vor uns eine familie mit 3 hunden gelebt hat. waren gestern endlich bei einer züchterin und haben uns 1 woche alte welpen angesehen. nach einem 3stündigen gespräch hat die züchterin uns einen welpen zugesagt. nun ist uns heute morgen eingefallen, dass wir noch garnicht das ok von unserem vermieter geholt haben. wir haben uns aber gedacht, dass er nichts dagegen hat, da ja schon hunde im haus gelebt haben.
er hat gesagt, er will auf gar keinen fall hunde in dem haus.. wir haben uns so auf einen labbi gefreut und sind jetzt super traurig. kann an nichts anderes mehr denken...wir haben uns soooo in diese hunde verliebt.
in etwa 5 jahren wollen wir uns ein haus kaufen, eigentlich kann ich nicht mehr so lange auf einen hund warten.
habe das gefühl, als wären all meine träume zerplatzt.
was soll ich bloß machen???????

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monixs
monixs
25.11.09 um 14:54

Wohnt
der Besitzer in der Nähe oder kommt er nur sporadisch nach dem Rechten zu sehen?

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M
myrna_12701131
25.11.09 um 17:10

PECH
da kannst du nichts machen! Es ist dem Vermieter vorbehalten ob er Hund akkzeptiert oder nicht. Das gleiche gilt z.B. auch für KInder:

1. Erlaubt

Wenn der Mietvertrag die Haltung von Haustieren ausdrücklich erlaubt, heißt das, dass Mieterinnen übliche Haustiere wie Hunde, Katzen, Meerschweinchen, Kaninchen, Hamster, Mäuse etc. auf jeden Fall halten dürfen - auch dann, wenn sich NachbarInnen beschweren. Diese generelle Erlaubnis erfasst aber nicht ungewöhnliche oder gar gefährliche Tiere, wie Gift- oder Würgeschlangen. Auch Kampfhunde sind danach nicht automatisch zulässig.

2. Verboten

Wenn der
---------------> Mietvertrag die Tierhaltung ausdrücklich verbietet, kommt es entscheidend darauf an, was konkret verboten ist.<---------------------- ------
Ein Verbot der Haltung von Hunden und Katzen zum Beispiel ist wirksam. Schafft ein Mieter trotzdem ein solchens Tier an, kann der Vermieter dessen Beseitigung verlangen. Nur in besonderen Ausnahmenfällen (z. B. Blindenhund) gilt etwas anderes.

Verbietet der Mietvertrag dagegen pauschal jede Tierhaltung, ist die Regelung unwirksam. Denn davon wären dann auch Kleintiere wie Wellensittiche, Hamster und Meerschweinchen erfasst. Deren Haltung ist jedoch immer erlaubt. Regelung unwirksam bedeutet: Der Mieter darf nicht nur Kleintiere halten, sondern z. B. auch Hunde. Der Vermieter kann deren Haltung nur verbieten, wenn er konkrete Störungen durch die Tiere nachweist.

3. Zustimmung verlangt

Häufig sind Regelungen, wonach die Zustimmung der Vermieters zur Tierhaltung erforderlich ist. Die Folgen sind bereits erkennbar: Die Haltung von Hunden beispielsweise kann der Vermieter verbieten, die von Kleintieren hingegen nicht.

Bedeutsam ist, dass bei dieser Vertragsregelung der Vermieter eine Entscheidung im Einzelfall treffen muss. Der Mieter kann deshalb davon ausgehen, dass die Erlaubnis erteilt wird, wenn nicht gewichtige Gründe (zum Beispiel die Allergie eines Nachbarn, bei der konkrete Gefährdung vorliegt) dagegen sprechen. Auch die Zustimmung zu Haltung von Kampfhunden oder Ratten kann der Vermieter bei dieser Vertrags-Konstellation verweigern.

Halten mehrere Mietparteien im Haus einen Hund oder eine Katze, kann der Vermieter nicht willkürlich nur gegen eine davon vorgehen. Auch ein neuer Mieter darf dann ein weiteres Tier ins Haus bringen.

4. Keine Regelung

In vielen Fällen steht über die Tierhaltung nichts im Mietvertrag. Klar ist, dass dann die Haltung von Kleintieren erlaubt ist, die von gefährlichen dagegen der ausdrücklichen Genehmigung bedarf. Aber was ist mit Hunden und Katzen?

Die Gerichte urteilen hier unterschiedlich. Für NRW ist das OLG Hamm der Ansicht, im Mehrfamilienhaus gehöre - zumindest in städtischen Gebieten - die Tierhaltung nicht automatisch zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung - es komme also auf die Genehmigung des Vermieters an. Etliche Gerichte sind jedoch anderer Auffassung und zählen die Haltung von Hund und Katze zum normalen Gebrauch der Mietsache. Eine allgemeingültige Aussage ist daher nicht möglich.

Duldung

Unabhängig von der Vertragskonstellation stellt sich die Frage, unter welchen Bedingungen VermieterInnen Haustiere dulden müssen. Wie bereits erwähnt, kann die Haltung von Kleintieren, die im Terrarium leben und zudem ungefährlich sind, nicht verboten, sondern muss geduldet werden. Anders sieht es bei Hunden, Katzen oder noch größeren Tieren aus. Hier kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an.


Also Ließ mal selbst (oder deine Eltern ?!?!) den Mietvertrag!
Ich denke aber IHR zieht den Kürzeren!

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B
beulah_12672764
25.11.09 um 17:17


Wer weiss wie eure Vormieter mit den 3 Hunden sich verhalten haben...
vielleicht gab es mehrere Beschwerden oder die Hunde haben Wohnung und Umfeld verschmutzt

Frag doch mal eure Nachbarn (vielleicht unterschreiben die euch sogar eine Einverständniserklärung für euren Vermieter)

Bei uns im Mietvertrag sind Hunde auch nicht erlaubt, unser Vermieter sagte damals, wir sollten das im Haus mit allen Mietern klären, dann würde die Hundehaltung geduldet

Ich bin vor 5 Jahren dort mit 1 Hund eingezogen (17 Jahre alter Mischling), habe im Mai dieses Jahr einen Labrador-Ridgeback aus dem Tierheim geholt und im August noch einen Labrador-Welpen bekommen

Im September musste ich meinen alten Mischling leider einschläfern lassen, hatte aber 1 Monat lang auch 3 Hunde...
und es gab nie Probleme.

Rede also erst mal mit allen Nachbarn und versuche es erneut beim Vermieter - ich drücke dir beide Daumen

LG, Petra mit Charly und Balu

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M
myrna_12701131
25.11.09 um 17:17
In Antwort auf monixs

Wohnt
der Besitzer in der Nähe oder kommt er nur sporadisch nach dem Rechten zu sehen?

ACHTUNG!
wenn du darauf hinauswillst den Hund illegal (soz) zu halten: auf keinen Fall, dass kann ganz schnell schiefgehen: bellen --->nachbarn--->aus

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K
kathy_12886679
25.11.09 um 20:56

Zusammenfassend:
"fussel" liegt da nicht ganz richtig!
Zunächst: kinder können nicht in einem Mietvertrag ausgeschlossen werden!

Dann (zusammenfassend): Steht im Mietvertrag nicht ausdrücklich drin, dass Hunde erlaubt sind, so ist es dem Vermieter vorbehalten, ob er, und wie viele Hunde er erlaubt!
Meerschweinchen und unter anderem auch Vögel (allerdings keine Papageien) sind grundätzlich gestattet, da kann der Vermieter nichts sagen.

Allerdings: deinen 1Hund, den kann der Mieter nachträglich nicht nicht mehr gestatten, außer er hat von dem Hund nichts gewusst.

Quelle (mich, studierende Rechtanwältin )

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