Juristisch gesehen....
Hallo, ich bin zwar keine Juristin, aber man kennt ja doch so einige Fachtermini und Besonderheiten der deutschen Jurisprudenz. Der Kaufvertrag wurde wahrscheinlich, wie in diesem Bereich per Handschlag besiegelt. Wenn der Verkäufer nachweislich den Verkaufsgegenstand - Tiere fallen immer noch unter das Sachrecht - mit bestimmten Eigenschaften, zum Beispiel Alter 18 Jahre, zum Verkauf angeboten hat, dann besteht hier ein Sachmangel wegen falscher Beschaffenheit, eher sogar arglistige Täuschung, da das genau Alter dem Verkäufer durch den Pferdepass bekannt war. Dir erwächst hieraus der Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages, zumindest aber das Recht auf Minderung. Du solltest dir also schleunigst überlegen, ob du ein so altes Pferd wirklich dein eigen nennen möchtest, oder den Vertrag annullieren lassen möchtest. Dazu brauchst du natürlich Zeugen, die selbst gehört haben, dass die Eigenschaft das Alter des Pferdes betreffend Gegenstand der Kaufvereinbarung war und explizit genannt wurde. Eine Anzeige wegen arglistiger Täuschung und Betruges kannst du ja auch in Erwägung ziehen. Aber die daraus resultierenden Konsequenzen für das Pferd müssen dir auch bewusst werden und vor diesem Hintergrund solltest du deine Entscheidung treffen. Wenn du das Tier behalten möchtest, dann gib ihr das Gnadenbrot. Verwöhne sie und bewege sie täglich. Sie wird es dir danken. Ich kenne das aus vergangenen Zeiten. Da hat mein Opa für mich eine uralte Zirkusstute vollkommen überteuert erstanden. Er war froh, die Stute einem unmöglichen Tierhalter abgenommen zu haben und ich freute mich über mein eigenes Pferd. Es waren wunderschöne acht Jahre, die ich mit Rosinante verbracht habe und mein Opa hatte seinen Spaß daran, zu sehen, wie ich mich um die alte Stute gekümmert habe. Es war ein guter Deal für alle. Herzliche Grüße, Sue-Ellen.
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